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COVID UPDATE – Diese Regeln gelten im Winter 21/22 in Österreich

Der Winter kommt – ganz sicher!

Die ersten Gletscherskigebiete haben bereits geöffnet und ab kommenden Freitag (1.10.2021) kann die Wintersaison 21/22 mit dem Start der Saisonkarten offiziell eröffnet werden. Österreich will sich als sicherer Gastgeber präsentieren und die Regierung hat ein detailliertes Maßnahmen-Paket geschnürt, welches bemessen an der Hospitalisierungsrate die Maßnahmen regelt. Hier sind alle Maßnahmen für den kommenden Herbst & Winter zusammengefasst.

(Quelle: Austria.Info)

 

Aktuelle Maßnahmen

Quelle: Austria.info

Österreich ist eines von zahlreichen europäischen Ländern, die derzeit steigende Fallzahlen verzeichnen. Österreich hat schon im Sommer bewiesen, dass verantwortungsvoller Tourismus während der Pandemie möglich ist. Jetzt setzt Österreich als verantwortungsvolles Gastgeberland auch im Winter alle notwendigen Maßnahmen. Derzeit gelten folgende Bestimmungen zum Schutz vor Corona:

  • In vielen Bereichen gilt die 2-G-Regel („geimpft, genesen“), darunter: Beherbergungsbetriebe, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetriebe, Kultureinrichtungen, Seilbahnen (ab 15. November), Adventmärkte, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur) und bei Veranstaltungen ab 25 Personen.
  • Corona-Tests jeglicher Art (PCR-, Antigen- und Antikörper-Tests) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
  • In Handel und Museen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Die Gültigkeit der Impfzertifikate reduziert sich ab 6. Dezember auf neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (bisher 12 Monate). Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.
  • Während einer Übergangsfrist von vier Wochen gilt die Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis.
  • Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. (Ausnahme Wien: Hier gilt die Testpflicht ab 6 Jahren.)
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt der sogenannte Ninja Pass aus den österreichischen Schulen. Eine Regelung für alle, die über keinen Ninja Pass verfügen, ist in Ausarbeitung. (In Wien gilt abweichend davon: Kinder von 12-15 Jahren benötigen einen PCR Test nicht älter als 48 Stunden, sofern Sie nicht geimpft oder genesen sind.)

Regionale Maßnahmen in Salzburg und Oberösterreich

In den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich gelten ab Montag, 15.11. darüber hinaus folgende Maßnahmen:

  • Auf Adventmärkten: Maskenpflicht, in OÖ gar keine Konsumation, in Salzburg kein Alkoholausschank
  • In OÖ generelle Maskenpflicht indoor
  • In Salzburg Maskenpflicht auf Veranstaltungen, wo 2-G gilt
  • In OÖ: keine Veranstaltungen bis 6. Dezember, außer im professionellen Kultur- und Sportbereich
  • In OÖ: Nachtgastronomie bleibt bis 6. Dezember geschlossen

Das Stufen-Modell der Regierung sieht eine Verschärfung der Regeln von 3-G zu 2-G vor. Schon ab der zweiten Stufe sind die derzeit gültigen „Wohnzimmertests“ nicht mehr aus. Wer regelmässiges Testen oder sogar einen Ausschluss aufgrund fehlendem 2-G Nachweis (Stufe 3) verhindern möchte, ist mit einer Schutzimpfung bestens beraten und kann den Urlaub ohne Komplikationen geniessen.

Allgemeine Maßnahmen

Seilbahnen

  • Verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske
  • Ab Start Wintersaison: 3-G-Regel (geimpft oder genesen)
  • dafür keine Kapazitätsbeschränkung

Adventmärkte

  • Während Stufe 1: Zutritt mit 3-G-Nachweis
  • Stufe 2: keine Antigen-Selbsttests („Wohnzimmertests“) mehr
  • Stufe 3: im Rahmen der Tests nur mehr PCR-Tests gültig

Après-Ski

  • Stufe 1: Zutritt nur mit Impfung, Genesung oder PCR-Test
  • Stufe 2 und 3 (aktuell): Zutritt nur mit Impfung oder Genesung („2-G“).
Quelle: Innsbruck Tourismus
Quelle: Innsbruck Tourismus

TIPP: Sicher & bequem in den Winter mit einer COVID-19 Schutzimpfung

Das Stufen-Modell der Regierung sieht eine Verschärfung der Regeln von 3-G zu 2-G vor. Schon ab der zweiten Stufe sind die derzeit gültigen „Wohnzimmertests“ nicht mehr aus. Wer regelmässiges Testen oder sogar einen Ausschluss aufgrund fehlendem 2-G Nachweis (Stufe 3) verhindern möchte, ist mit einer Schutzimpfung bestens beraten und kann den Urlaub ohne Komplikationen geniessen.

Das Drei-Stufen-Modell für Herbst und Winter

Stufe 1

Gültig ab: aktuell gültig

  • 3-G-Regel: u.a. Gastronomie und Beherbergung, in Seilbahnen, auf Weichnachtsmärkten und bei Zusammenkünften ab 25 Personen
  • Maskenpflicht: FFP2-Maske in Geschäften des täglichen Bedarfs, öffentlichen Verkehrsmitteln, Seilbahnen etc. Im restlichen Handel und in Museen entfällt die FFP2-Pflicht für Geimpfte und Genesene
  • Après-Ski: Analog zur Nachtgastronomie Zutritt nur mit 3-G Nachweis. Anteiligen-Tests sind nicht zulässig.

Stufe 2

Gültig ab: 7 Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten

  • 2-G-Regel („geimpft oder genesen“) in der Nachtgastronomie, bei Après-Ski und bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit über 500 Personen
  • ACHTUNG: Antigentests zur Eigenanwendung („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr gültig!

Stufe 3

Gültig ab: 7 Tage nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten

  • 3-G-Regel: geimpft, genesen oder PCR-getestet (Antigentests sind nicht mehr zulässig)
  • Bei Après-Ski: 2-G-Regel (eine Testung ist für Zutritte nicht mehr ausreichend)

 

FAZIT

Nachdem der Winter 20/21 für viele ausfallen musste, hat Österreich ein solides Massnahmenkonzept entwickelt, um die tatsächlichen Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen und die Infektionen bei den aktuell noch bestehenden Risikogruppen zu minimieren. Eine Corona Schutzimpfung ist keine Pflicht, dürfte den Urlaub jedoch deutlich vereinfachen und angenehmer gestalten.

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